Der Leasing-Preis gilt für ein Jahr und beträgt 10% des regulären Verkaufspreises.
Nach Ablauf der Leasing-Zeit kann der Kunde
Variante I: Erwerb der Arbeit, wobei der Leasing-Preis auf den Kaufpreis angerechnet wird. Der Kunde bezahlt die Differenz zum Verkaufspreis und ist danach Eigentümer des
Kunstwerks.
Oder
Variante II:Nach Ablauf der vereinbahrten Leasingzeit, Rückgabe der Arbeit, wobei dann die bezahlten Leasingraten als Mietraten betrachtet werden.
Beispiel:
Skulptur, Kaufpreis:1800,--€
Leasing-Preis für 1 Jahr = 180,--€
Monatliche Zahlung 180 : 12 Monate = 15,--€
Kaufpreis nach Ablauf der Leasingzeit : 1.620,--€
Behält der Kunde das Kunstwerk für ein weiteres Jahr, wird das erste Jahr als Miete betrachtet und nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Die Leasing-Modalitäten sind dann erneut wie oben genannt.
Kaufentscheid nach 1 Jahr „Probehängen”, Rückgabemöglichkeit, austauschen mit einer anderen / neuen Arbeit.
Berechnet wird nur der reguläre Verkaufspreis
Der Ankauf des Kunstwerks erfolgt durch eine monatliche Ratenzahlung.
Die maximale Dauer sind 36 Monate.
Der Kunde erhält das Kunstwerk mit Eingang der ersten Rate und wird Eigentümer des Kunstwerks nach Zahlung der letzten Rate.
Der Kaufpreis bei Ratenzahlung beträgt den Verkaufswert des Kunstwerks plus 10%.
Beispiel
Skulptur für 1.800,-€
+ 10% = 180,--€
= Gesamt-Ratenpreis 1.980,--€
Laufzeit 36 Monate
Monatsrate 1.980,--€ : 36 = 55,-€
Ihre Vorteile, gleichbleibende Verteilung des Kaufpreises über einen langen Zeitraum.
Das Kunstwerk wird bereits nach Bezahlen der 1. Monatsrate an den Käufer übergeben.
Die Leasing- und Ratenmodelle zum erwerb eines Kunstwerkes von Jens Grundschock, gelten ab einem Verkaufspreis von EUR 500,00. Das Kunstwerk muss während der Raten- bzw. Leasingzeit zum Verkaufspreis versichert sein. In beiden Fällen behält sich der Künstler vor, nach Bedarf und Absprache die Kunstwerke zu Ausstellungszwecken zeitweise wieder in seinen Besitz zu nehmen und entweder durch ein gleichwertiges Werk zu ersetzen oder durch ein Aussetzen der Leasing- bzw. Mietrate zu entschädigen.